„Eine bestmögliche ÖV-Anbindung sowie eine leistungsfähige Erschließung sind Voraussetzung für das Festlegen von Fokusbereichen für bauliche Entwicklungen. Hierbei soll eine interkommunale und interdisziplinäre Abstimmung stattfinden.“
- Ausbau tragfähiger ÖV-Angebote sowie frühzeitige Erweiterung des Netzes zur Ermöglichung baulicher Entwicklungen außerhalb bereits bestehender Einzugsradien von ÖVAngeboten
- Übergreifende Abstimmung von Landkreis, Gemeinden und ÖV-Aufgabenträgern zum Ausbau des ÖV für bisher nicht ausreichend erschlossene Gebiete
- Ansiedlung von Nutzungen (z. B. Gewerbebetrieben) mit hohem Verkehrsaufkommen an verkehrsoptimierten Standorten
