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Leitziele

Auf Grundlage der fünf genannten Themen einer überörtlichen Verkehrsentwicklung wurden Leitziele erarbeitet, die die angestrebte Entwicklung für den Zielhorizont 2040 und darüber hinaus beschreiben sollen. Dabei handelt es sich um Zielsetzungen, die sich aus den speziellen Rahmenbedingungen und den spezifischen örtlichen Gegebenheiten des Untersuchungsgebiets ergeben.


Wesentliche Ausgangspunkte der entwickelten Ziele waren die Bestandsaufnahme und SWOTAnalyse aus der 1. Projektstufe der überörtlichen Verkehrsplanung im Raum München Ost.

Leitziele

Unsere beschlossene Leitziele

Interkommunale Kooperation

 „Interkommunale Kooperation durch gemeinsames Abstimmungsgremium zu ausgewählten Fragestellungen“

  • Erreichung einer interkommunalen und konsensfähigen Kooperation, in der die Gemeinden gemeinsame Interessen vertreten wodurch eine nachhaltige Entwicklung der gesamten Region sichergestellt wird 
  • Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen und gemeinsames Auftreten der Kommunen als Verbund 

 

Kommunikation

Weiterentwicklung des MIV Netzes

„Weiterentwicklung der Hauptachsen des bestehenden MIV Netzes zu einem interkommunal leistungsfähigen Gesamtnetz“ 

  • Maßvoller Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zur Steigerung der Kapazitäten überlasteter Straßenabschnitte 
  • Neue Straßenbaumaßnahmen nur auf Grundlage interkommunaler / zuständigkeitsübergreifender Abstimmung und objektiver Bewertungsverfahren
  • Verkehrsleitende und regelnde Maßnahmen zur Entlastung des Erschließungsstraßennetzes in den Ortszentren / Wohngebieten

 

MIV

Gezielte Ausrichtung der Siedlungsentwicklung

„Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf eine minimal mögliche Verkehrsmengenzunahme durch Nutzungsmischung und angemessene städtebauliche Dichten hinsichtlich der Schaffung kurzer Wege“ 

  • Gezielte Nutzungsmischung und durchdachte Struktur von Quartieren zur Verkürzung von Wegen und Reduzierung des Verkehrs Seite 13 Leitziele 
  • Fokussierte Innenentwicklung zum Erreichen einer ressourcen- und flächensparenden Siedlungsentwicklung 

 

Siedlungsentwicklung

Attraktivitätssteigerung des ÖV

 „Gezielte Attraktivitätssteigerung des ÖV als zuverlässiger und flexibler Baustein einer ressourcenschonenden Mobilität“ 

  • Ausbau der Betriebsstabilität und Senkung der Störanfälligkeit im SPNV 
  • Verbesserung der Angebotsqualität (Erhöhung / Verlängerung der Bedienungshäufigkeit und -zeiträume, Reduzierung Reisezeiten, Umsteigehäufigkeiten, Herstellung Barrierefreiheit)
  • Verkürzung von Planungs- und Realisierungszeiten neuer Angebote und Angebotsverbesserungen 

 

ÖPNV

Angebotsstärkung des Radverkehrs und umweltschonender Mobilität

 „Stärkung des Radverkehrs und weiterer umweltschonender und innovativer Mobilitätsangebote zur signifikanten Reduzierung des MIV“ 

  • Schaffung einer durchgängigen, qualitativ hochwertigen und auf steigende Ansprüche abgestimmten Radverkehrsinfrastruktur 
  • Prüfung und Etablierung neuer innovativer Mobilitätsformen 
  • Bestmögliche Verknüpfung aller Verkehrsangebote des Umweltverbunds (ÖV, Fahrrad, Sharing-Angebote, neue Mobilitätsformen) 

 

Radverkehr

Räumlich fokussierte Siedlungsentwicklung

„Eine bestmögliche ÖV-Anbindung sowie eine leistungsfähige Erschließung sind Voraussetzung für das Festlegen von Fokusbereichen für bauliche Entwicklungen. Hierbei soll eine interkommunale und interdisziplinäre Abstimmung stattfinden.“

  • Ausbau tragfähiger ÖV-Angebote sowie frühzeitige Erweiterung des Netzes zur Ermöglichung baulicher Entwicklungen außerhalb bereits bestehender Einzugsradien von ÖVAngeboten
  • Übergreifende Abstimmung von Landkreis, Gemeinden und ÖV-Aufgabenträgern zum Ausbau des ÖV für bisher nicht ausreichend erschlossene Gebiete
  • Ansiedlung von Nutzungen (z. B. Gewerbebetrieben) mit hohem Verkehrsaufkommen an verkehrsoptimierten Standorten 

 

fokussiert

Weiterentwicklung des Landschafts- und Naherholungsraums 

„Erhalt und Weiterentwicklung der schützenswerten und prägenden Elemente des Landschaftsund Naherholungsraums bei Siedlungs- und Infrastrukturprojekten“

  • Integration baulicher Entwicklungen und erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen in den Landschaftsraum insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Grünstrukturen
  • Sicherstellung einer optimalen Erreichbarkeit lokaler und regionaler Naherholungsräume auch für Fußgänger, Fahrradfahrer und mit öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Erholung